Essen und Gesundheit
Aloe-Vera-Saft: unbedenklich?
Die Aloe-Pflanze ist eine seit Jahrtausenden bekannte Heilpflanze. Ägypter, Griechen, Römer und Asiaten – alle kannten und nutzten die Stoffe der Pflanze zur Stärkung und zur Regeneration bei der Haut- und Schönheitspflege. Uneingeschränkt empfehlenswert ist auch heute noch – nach vielen wissenschaftlichen Untersuchungen – die äußerliche Anwendung von Aloe-Vera-Gel etwa zur Behandlung von Brandwunden oder Hautirritationen. Doch bei Aloe-Vera-Saft handelt es sich um eine innerliche Anwendung – und diese ist aus medizinischer Sicht weniger empfehlenswert. Fachleute schätzen die Einnahme sogar als gesundheitsschädlich ein.
Der Unterschied zwischen Aloe und Aleo Vera
Aus der Aloe-Pflanze werden zwei verschiedene Stoffe gewonnen. Zum einen „Aloe“, das aus der Blattrinde und dem Blattgrün stammt. In Aloe ist der Wirkstoff Aloin enthalten, der eine stark abführende Wirkung hat. Aloe wird medizinisch als Abführmittel eingesetzt. Daher ist es in Deutschland auch nur als apothekenpflichtiges Medikament erhältlich. Im Gegensatz zu „Aloe“ wird das farblose „Aloe-Vera-Gel“ aus dem Mark der Aloe-Blätter gewonnen. Um das Mark im Inneren der Blätter freizulegen, müssen die Aloin-haltige Blattrinde und das darunterliegende Blattgewebe sorgfältig entfernt werden. Dabei ist es höchst wichtig, dass das Blattgewebe nicht verletzt wird. Nur so kann verhindert werden, dass das gewonnene Gel durch den Aloin-haltigen Blattsaft verunreinigt wird.
Fragliche Herstellungsverfahren
Aloe Vera besteht zu 95 % aus Wasser und aus einer Reihe von Stoffen in sehr geringer Konzentration. Dazu gehören auch in sehr geringer Menge Aloine. Für die äußerliche Anwendung ist Aloe-Vera-Gel sehr geeignet. Eine innere Anwendung gilt jedoch als problematisch, denn bereits im Milligrammbereich enthaltenes Aloin kann bei innerer Anwendung gesundheitsschädliche Nebenwirkungen hervorrufen. Viele Hersteller von Aloe-Vera-Saft geben zwar an, dass ihre Produkte frei von Aloinen sind, doch wie sie genau bei der Trennung von Blattrinde und Mark vorgehen, um reines Aloe Vera zu erhalten, verraten sie selten. Daher sind Verunreinigungen durch Aloine nicht auszuschließen. Die Trennungsverfahren, die genannt werden, zum Beispiel mittels Aktivkohle, sind wenig effektiv. Darauf weist das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz (BgVV) hin. Nach dem Lebensmittelrecht darf der Aloin-Gehalt nicht mehr als 0,1 mg/kg betragen. Die wenigsten Hersteller geben ihn jedoch überhaupt an. Werden doch Angaben gemacht, besagen diese nur, dass der Gehalt unter 2mg/kg liegt. Im Höchstfall ist also das 20fache des Grenzwertes enthalten. Daher kann eine Aloin-Vergiftung bei innerer Anwendung nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der massiven Heilversprechen, mit denen er beworben wird, muss auch Aloe-Vera-Saft laut BgVV als Medikament eingestuft werden. Weil der Saft jedoch keine Arzneimittelzulassung hat, wird er als Lebensmittel oder Nahrungsergänzung verkauft – obwohl dies nicht zulässig ist.
Expertenmeinungen
Bei einer innerlichen Verabreichung von Aloe Vera ist Vorsicht geboten. Die WHO (World Health Organisation) rät davon ab und weist darauf hin, dass bis dato kein Beweis für einen therapeutischen Effekt bei innerlicher Anwendung erbracht werden konnte. Es liegt keine klinische Studie vor, die die Wirksamkeit bei auch nur einer Indikation belegt. Dagegen sind 30 Fälle unerwünschter Nebenwirkungen von Aloe-Vera-Saft dokumentiert. Dazu gehören u.a. Blutdruckschwankungen, Panikattacken, Nieren- und Leberversagen. In Anbetracht des fraglichen Nutzens von Aloe-Vera-Säften - deren Preise übrigens nicht selten in der Champagner-Klasse zu finden sind - sowie angesichts der möglichen Gesundheitsgefährdung möchten wir von dem Getränk abraten.

