Recht und Gesetz

Aut-idem - Hauptsache preisgünstig?

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Seit Mitte des Jahres erhalten viele Patienten nicht mehr ihr gewohntes Medikament in der Apotheke, sondern ein vergleichbares Mittel eines anderen Herstellers. Mit dieser Regelung („Aut-idem“) sollen viele Millionen Euro bei den Arzneimittelausgaben gespart werden. Doch unter den Patienten herrscht noch viel Verunsicherung. Nach der Aut-idem-Regelung verordnet der Arzt nur noch einen Wirkstoff. Der Apotheker wählt zwischen inhaltsgleichen Medikamenten das vom Preis her günstigste aus. Die Aut-idem-Regelung ist am 23. Februar 2002 in Kraft getreten und wird seit dem 1. Juli im deutschen Gesundheitswesen praktiziert. Doch was heißt „Aut-idem“ überhaupt? Erhalten Patienten jetzt nur noch Billig-Medikamente? Und: Ist die Gesundheit gefährdet? Medicom liefert Ihnen die Antworten auf diese und weitere Fragen.

Welche Ansprüche kann der Patient geltend machen?

Leidet die Gesundheit unter dieser Regelung? Es soll zwar gespart werden, aber nicht zu Lasten Ihrer Gesundheit. Die Aut-idem-Regelung sieht – wie bereits beschrieben – vor, dass ein Medikament nur dann ausgetauscht werden darf, wenn Wirkstoff, Dosierung, Darreichungsform und Packungsgröße identisch sind. Hat der Arzt medizinische Bedenken bei einem Arzneimittelwechsel, so kann er diesen explizit ausschließen. Neu ist diese Regelung übrigens nicht. Nacht- und Notdienste wenden sie schon längst an. Und sowohl unsere Nachbarländer Großbritannien und die Niederlande als auch die USA praktizieren die Aut-idem-Regelung problemlos. Auch die Praxis der letzten Monate in Deutschland zeigt, dass kaum Probleme auftreten. Was können trotzdem verunsicherte Patienten tun? Sie können mit Ihrem Arzt gemeinsam eine Medikamentenumstellung besprechen. So kann er direkt ein Produkt auswählen, das im unteren Preisdrittel liegt, und damit gewährleisten, dass Sie dieses tatsächlich in der Apotheke erhalten. Außerdem wird auf diese Weise sichergestellt, dass Ihr Arzt den Überblick über die Therapie behält. Bitten Sie in jedem Fall Ihren Arzt um eine genaue Erklärung Ihres individuellen Rezeptes. Lassen Sie sich über mögliche Nebenwirkungen aufklären. Und weisen Sie Ihren Arzt darauf hin, sobald Sie Unverträglichkeiten feststellen. Er kann in diesem Fall festlegen, dass Sie ein bestimmtes Produkt in der Apotheke erhalten. Auch die Apotheker können Sie umfangreich informieren. Der Arzt kann „Aut-idem“ ausdrücklich ausschließen. Dafür hat er auf dem Rezept zwei Möglichkeiten. Entweder streicht er ein dafür vorgesehenes Kästchen mit einem „X“ durch (wie im Bild), oder er schreibt darüber das Wort „non“.

Was heißt Aut-idem?

Aut-idem ist lateinisch und heißt übersetzt „oder das Gleiche“. Auf die Medikamenten-Regelung übertragen bedeutet das, dass der Apotheker ein vom Arzt verordnetes Medikament immer dann ersetzen muss, wenn ein billigeres Ausweichmedikament mit gleichem Wirkstoff verfügbar ist. Wählt der Arzt von vornherein ein Mittel aus dem unteren Preisdrittel aus, darf der Apotheker kein anderes abgeben. Vorgesehen ist bei dieser Regelung, dass der Arzt in der Regel nicht mehr ein Arzneimittel verschreibt, sondern nur den Wirkstoff. Die Aufgabe des Apothekers ist es, ein Medikament zu finden, das diesen Wirkstoff in der vom Arzt vorgegebenen Menge enthält. Außerdem muss es in Packungsgröße und Darreichungsform (Tablette, Tropfen oder Zäpfchen) mit der Verordnung des Arztes übereinstimmen und für das gleiche Krankheitsbild zugelassen sein. Wichtig bei der Wahl des Medikaments: Es muss eines der fünf billigsten Mittel sein oder im unteren Preisdrittel liegen.

Darf der Arzt ein Medikament verschreiben, das der Patient bisher bekommen hat?

Nein! Im Normalfall darf der Arzt nicht mehr ein bestimmtes Arzneimittel verschreiben. Er ist dazu angehalten, nur noch den Wirkstoff festzulegen. Der Apotheker soll dann mit Hilfe des Computers ein passendes Mittel aus Nachahmerprodukten („Generika“) verschiedener Hersteller ermitteln. Dazu stehen ihm offizielle Preislisten zur Verfügung, die alle zwei Wochen aktualisiert werden.

Gibt es Ausnahmen von dieser Regelung?

Ja! Wenn der Arzt ausdrücklich „Aut-idem“ ausschließt, muss der Apotheker dem Patienten genau das verordnete Medikament aushändigen – auch wenn dieses nicht im unteren Preisdrittel liegt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Arzt aus medizinischer Sicht auf einem bestimmten Produkt bestehen muss. Dies wird dann notwendig, wenn beim Patienten eine Allergie oder eine Unverträglichkeit vorliegt. Auch zum Beispiel optimal eingestellte Diabetiker sollen nicht zwangsweise ein neues Medikament bekommen, weil dadurch die Gesundheit gefährdet werden könnte.

Wo liegt der Unterschied zwischen Originalmedikamenten und Generika?

Wenn ein Medikament neu auf den Markt kommt, wird es durch ein Patent vor Nachahmungen geschützt. Nach einigen Jahren läuft der Patentschutz jedoch aus, und andere Pharmaunternehmen dürfen das Präparat ebenfalls produzieren. Obwohl es vom Wirkstoff her identisch ist, kann das Generikum meist deutlich preisgünstiger angeboten werden, weil die Firma nicht die hohen Entwicklungskosten (zum Beispiel für Foschungsstudien) hat wie der Erst-Hersteller.

Sind Generika qualitativ schlechter?

Für die amtliche Zulassung eines Nachahmerproduktes finden aufwändige Prüfverfahren statt, bei denen die so genannte Bioäquivalenz mit dem Originalmedikament nachgewiesen werden muss. Das heißt: Der Anteil der Wirkstoffe im Blut muss – bei vergleichbaren Abständen zur Einnahmezeit – innerhalb eines bestimmten Schwankungsbereichs liegen; 20 Prozent Abweichung sind erlaubt. Nicht selten kommt es vor, dass Originalprodukt und Generikum von derselben Firma hergestellt werden. Damit können Sie sicher sein, dass sie den gleichen therapeutischen Nutzen erhalten wie mit dem Präparat, das Sie bisher erhalten haben.

Kann der Patient auf einem Originalmedikament bestehen?

Nein! Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben keinen Anspruch auf ein Originalmedikament. Kann der Patient sein gewohntes Präparat durch Zuzahlung erhalten? Nein! Nach dem Gesetz ist es nicht erlaubt, dass der Patient die Differenz des günstigen Produktes zu seinem gewohnten Präparat selbst übernimmt.

Leidet die Gesundheit unter dieser Regelung?

Es soll zwar gespart werden, aber nicht zu Lasten Ihrer Gesundheit. Die Aut-idem-Regelung sieht – wie bereits beschrieben – vor, dass ein Medikament nur dann ausgetauscht werden darf, wenn Wirkstoff, Dosierung, Darreichungsform und Packungsgröße identisch sind. Hat der Arzt medizinische Bedenken bei einem Arzneimittelwechsel, so kann er diesen explizit ausschließen. Neu ist diese Regelung übrigens nicht. Nacht- und Notdienste wenden sie schon längst an. Und sowohl unsere Nachbarländer Großbritannien und die Niederlande als auch die USA praktizieren die Aut-idem-Regelung problemlos. Auch die Praxis der letzten Monate in Deutschland zeigt, dass kaum Probleme auftreten.

Was können trotzdem verunsicherte Patienten tun?

Sie können mit Ihrem Arzt gemeinsam eine Medikamentenumstellung besprechen. So kann er direkt ein Produkt auswählen, das im unteren Preisdrittel liegt, und damit gewährleisten, dass Sie dieses tatsächlich in der Apotheke erhalten. Außerdem wird auf diese Weise sichergestellt, dass Ihr Arzt den Überblick über die Therapie behält. Bitten Sie in jedem Fall Ihren Arzt um eine genaue Erklärung Ihres individuellen Rezeptes. Lassen Sie sich über mögliche Nebenwirkungen aufklären. Und weisen Sie Ihren Arzt darauf hin, sobald Sie Unverträglichkeiten feststellen. Er kann in diesem Fall festlegen, dass Sie ein bestimmtes Produkt in der Apotheke erhalten. Auch die Apotheker können Sie umfangreich informieren.

05. September 2005



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