Ratgeber

Recht & Gesetz

Arzneimittel im Handgepäck tabu?

Verschärfte Sicherheitskontrollen an den Flughäfen und neue Vorschriften fürs Handgepäck sorgen für Unsicherheiten bei Flugreisenden – insbesondere bei chronisch Kranken, die normalerweise mit Arzneien im Handgepäck gereist sind.

Eigentlich wird chronisch Kranken geraten, alle Medikamente stets im Handgepäck aufzubewahren. Doch dies scheint nicht mehr so einfach. Neue Vorschriften, was noch im Handgepäck transportiert werden darf, verunsichern die Fluggäste - zumal die Regeln je nach Airline und Zielland variieren können. Am schärfsten sind zum Beispiel die Regeln bei Flugreisen in die USA und nach Großbritannien sowie von dort aus. Getränke, Kosmetik- und Toilettenartikel wie Gele, Cremes und Parfums darf das Sicherheitspersonal nicht mehr im Handgepäck akzeptieren.

Wer auf Medikamente wie Insulin angewiesen ist, sollte vor Reiseantritt unbedingt klären, was zu beachten ist, um die notwendigen medizinischen Flüssigkeiten mit in den Flieger nehmen zu können. Insulin in flüssiger Form dürfen die Fluggäste mit in die Kabine nehmen, jedoch muss ein Rezept oder ein Attest des Arztes vorgelegt werden. Zudem muss darauf deutlich der Name stehen, der natürlich mit dem auf dem Reiseticket übereinstimmen muss. Die Kontrollen können auch so weit gehen, dass von dem Passagier eine Probe-Einnahme der betreffenden Substanz verlangt wird. Im Extremfall kann es sogar passieren, dass das Mittel beschlagnahmt wird oder der Reisende von seinem Flug zurücktreten muss.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, rufen Sie am besten vor Reiseantritt ihre Fluggesellschaft an und erkundigen Sie sich, wie die Mitführung von Arzneimitteln möglichst problemlos verläuft. So erleben Sie keine bösen Überraschungen und können entspannt in Ihren wohl verdienten Urlaub fliegen.